Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
< 2
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
1 - 5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-27
Produktidentifikator
Textile Cleaner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Stubenring 6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CID LINES NV
E-Mail-Addresse
sds@cidlines.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1A H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid; Ätznatron; Natronlauge
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 - Dampf, Aerosol, Nebel nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.