Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-961-6
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-09-21
Produktidentifikator
KENOSAN
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verarbeitung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Information vorhanden
NOTRUFNUMMERN:
Land
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CID LINES NV
E-Mail-Addresse
info@cidlines.com, sds@cidlines.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
C; R35 Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen und schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine weiteren Information vorhanden
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS05 C - Ätzend
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P303 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P305 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Gezielte Behandlung. P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P301+P330+P331+P310+P321: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Gezielte Behandlung. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
R-Sätze
R35 - Verursacht schwere Verätzungen.
S-Sätze
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S28 - Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Information vorhanden