Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-08-21
Produktidentifikator
Kenopure
CAS-Nr.
79-33-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für den gewerblichen Gebrauch,Hygiene im Veterinärbereich
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
CID LINES NV
NOTRUFNUMMERN:
Stubenring 6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CID LINES NV
E-Mail-Addresse
sds@cidlines.com, info@hygline.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung : Unter normalen Umständen kein(e). Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.