Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-325-2/68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
1 - 5
Allgemeine Information
Version
8.03
Überarbeitet am
2020-06-11
Produktidentifikator
Greenstop
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245, +4930 30686700, +43 1 406 43 43, +41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CID LINES NV
E-Mail-Addresse
sds@cidlines.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
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Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H335 - Kann die Atemwege reizen. H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P261 - Einatmen von Aerosol, Dampf vermeiden. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P305+P351+P338+P310 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Diesen Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gemische/Stoffe: SDB EU 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine weiteren Informationen verfügbar