Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-872-2/111-46-6
Name der Chemikalie
diethyleneglycol
Konzentration
>=10-<20
EC/CAS
235-186-4/12125-02-9
Name der Chemikalie
Ammonium chloride
Konzentration
>=1-<10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-09-11
Produktidentifikator
PIGMENTURA 3100
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Textilhilfsmittel Lederhilfsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von gen der Anwendung denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
+1 703 527 3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CHT Germany GmbH
E-Mail-Addresse
info@cht.com, info.switzerland@cht.com, sds.germany@cht.com, sds.switzerland@cht.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsor- gungsanlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme : Gefahrenhinweise