Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-668-3/7681-52-9
Name der Chemikalie
Sodium hypochlorite
Konzentration
>= 10 - < 20
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
>=2-<5
Allgemeine Information
Version
2.2
Überarbeitet am
2016-04-28
Produktidentifikator
JAVELWASSER 13/14%
Stoffname
Natriumhypochloritlösung Cl aktiv
CAS-Nr.
7681-52-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119488154-34
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 7071 154 0, +41 71 763 88 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CHT Germany GmbH
E-Mail-Addresse
info@cht.com, info.switzerland@cht.com, sds.germany@cht.com, sds.switzerland@cht.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H335, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung. Ergänzende Gefahrenhin- EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige weise Gase.
Verhütung
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Au- genschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Klei- dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anru- fen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
und schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H335: Kann die Atemwege reizen. ge Exposition, Kategorie 3, Atmungssys- tem Akute aquatische Toxizität, Kategorie 1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität, Katego- H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristi- rie 2 ger Wirkung. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme : Signalwort