Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-069-1/77-92-9
Name der Chemikalie
Citric acid
Konzentration
5 - 10
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
0,1 - 1
EC/CAS
203-856-5/111-30-8
Name der Chemikalie
Glutaral
Konzentration
0,01 - 0,1
Allgemeine Information
Version
8.0
Überarbeitet am
2023-07-13
Produktidentifikator
BRILL A5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Verwendung
Herstellername
Händler
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CHRISTEYNS s.r.o
E-Mail-Addresse
legislativa@christeyns.com, info.at@christeyns.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält GLUTARAL. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Glutaraldehyd (111-30-8)(¹) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Glutaraldehyd (111-30-8)(¹) XIII nicht erfüllen (¹) Stoffe, die freiwillig in einer Konzentration von < 0,1 % zugesetzt werden Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 % Komponente Stoffe sind nicht aufgrund endokrin wirkender Glutaraldehyd (111-30-8)(¹) Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. (¹) Stoffe, die freiwillig in einer Konzentration von < 0,1 % zugesetzt werden
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar