PHAGO"CART ASEPT

Christeyns France S.A

Überarbeitet am : 2021-04-07

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GHS05 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 5
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

107-21-1

Name der Chemikalie

Ethane-1,2-diol

Konzentration

N/A

EC/CAS

1310-58-3

Name der Chemikalie

potassium hydroxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

7173-51-5

Name der Chemikalie

Didecyldimethylammonium chloride

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

215-181-3

Name der Chemikalie

Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2021-04-07

Produktidentifikator

PHAGO"CART ASEPT

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Nutzung

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Herstellername

Händler

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Christeyns France S.A

E-Mail-Addresse

health-security@christeyns.fr, info@christeyns.be, info@christeyns.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H290, H314, H335, H400, H410, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H290

May be corrosive to metals

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

CLP]Gemische/Stoffe SDB EU > 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830, 2020/878 (Anhang II der REACH-Verordnung) Met. Corr. 1 H290 Skin Corr. 1A H314 STOT SE 3 H335 Aquatic Acute 1 H400 Aquatic Chronic 3 H412 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Keine weiteren Informationen verfügbar

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07 GHS09

Signalwort

Gefahr

Enthält

2-aminoethanol; Kaliumhydroxide

Gefahrenhinweise

H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 - Kann die Atemwege reizen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338+P310 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301+P330+P331+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P303+P361+P353+P310 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.

2.3 Sonstige Gefahren

Komponente Didecyldimethylammoniumchlorid (7173-51-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Fettalkohol ethoxylat (68213-23-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Kaliumcarbonat (584-08-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Ethandiol (107-21-1) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Kaliumhydroxide (1310-58-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

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