Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-10-09
Produktidentifikator
Opteon SF10 Specialty Fluid
Stoffname
Methoxy-Tridecafluoro-Heptenisomere
REACH-Registrierungsnummer
01-2119943760-37-0000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel, Trägerflüssigkeit, Wärmeübertragungsflüs sigkeiten Weitere Informationen siehe Anhang - Expositionsszenario
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen gen der Anwendung Zwecken., Produkt nicht außerhalb der oben aufgeführten Verwendungen einsetzen
NOTRUFNUMMERN:
+(41)-435082011 (CHEMTREC - Empfohlener) ; Notfallauskunft bei Vergiftung: Giftinfor- mationszentrale Zürich, Telefon 145 oder +41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chemours International Operations Sàrl
E-Mail-Addresse
sds-support@chemours.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H413
May cause long lasting harmful effects to aquatic life
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, dend, Kategorie 4 mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenhinweise
H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit lang- fristiger Wirkung.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dämpfe sind schwerer als Luft und können durch Verdrängung des Luftsauerstoffs zu Erstickun- gen führen. Missbrauch oder absichtliches Einatmen können, infolge von Auswirkungen auf das Herz, ohne alarmierende Symptome tödlich sein. Schnelle Verdampfung des Produkts kann Erfrierungen erzeugen.