Allgemeine Information
Version
GHS 1.0
Überarbeitet am
2023-06-07
Produktidentifikator
Reagecon Opalescence Reference Standard Stock Solution according to
REACH-Registrierungsnummer
keine
NOTRUFNUMMERN:
+49 89 1 92 40, +49 (0)89 19240, +49 (0)30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chemos GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
chemos@chemos.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H350
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenklasse und - Gefahrenhin- kategorie weis 3.4S Sensibilisierung der Haut Skin Sens. 1 H317 3.6 Karzinogenität Carc. 1 H350 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenpiktogramme
GHS07, GHS08
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H350 Kann Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (EDC) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Abschnitt Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse und - Gefahrenhin- kategorie weis 3.4S Sensibilisierung der Haut 1 Skin Sens. 1 H317 3.6 Karzinogenität 1 Carc. 1 H350 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16.