Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-965-8/112-38-9
Name der Chemikalie
Undec-10-enoic acid and its salts
Konzentration
= 1.0
Allgemeine Information
Version
GHS 4.0
Überarbeitet am
2022-01-17
Produktidentifikator
10-Undecylenic acid
CAS-Nr.
112-38-9
NOTRUFNUMMERN:
+49 89 1 92 40, +49 (0)89 19240, +49 (0)30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chemos GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
chemos@chemos.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H400, H410, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenklasse und - Gefahrenhin- kategorie weis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Skin Irrit. 2 H315 schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Irrit. 2 H319 4.1A gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) Aquatic Acute 1 H400 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen
Signalwort
Achtung
Gefahrenpiktogramme
GHS07, GHS09
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Abschnitt Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse und - Gefahrenhin- kategorie weis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 Skin Irrit. 2 H315 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 Eye Irrit. 2 H319 4.1A gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) 1 Aquatic Acute 1 H400 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 3 Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.