Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-142-0/1305-99-3
Name der Chemikalie
Tricalcium diphosphide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-20
Produktidentifikator
Polytanol
CAS-Nr.
1305-99-3
REACH-Registrierungsnummer
Der
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
1.2.1.1. Verwendungsdeskriptor-Kategorie Lebenszyklusstadium (LCS) PW: Breite Verwendung durch gewerbliche Anwender C: Verwendung durch Verbraucher (Haus- und Kleingarten)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht bekannt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chemische Fabrik Wülfel GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
cfw@wuelfel.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H260, H301, H315, H318, H330, H335, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H260
In contact with water releases flammable gases which may ignite spontaneously
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1. Einstufung des Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Water-react. 1, H260 Acute Tox. 3, H301 Acute Tox. 1, H330 (s. dazu Unterabschnitt 11.1.1.) Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 STOT SE 3, RTI, H335 Aquatic Acute 1, H400
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1. Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Gefahrenbestimmende Stoffe für die Kennzeichnung: Calciumphosphid (Tricalciumdiphosphid), Calciumoxid (Calciummonoxid)
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS05 GHS06 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H260: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H301: Giftig bei Verschlucken. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. (s. dazu Unterabschnitt 11.1.1) H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH-Sätze) EUH029: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
Allgemeines: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P223: Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P260: Staub nicht einatmen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P335+P334: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/ nassen Verband anlegen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen P304+P340 BEI EINATMEN An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 Bei Brand Trockenen Sand oder Trockenlöschpulver zum Löschen verwenden
Lagerung
P402+P404: In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren.
Entsorgung
P501: Inhalt/Behälter der Sonderabfallstelle oder dem Hersteller zuführen. 2.2.2. Zusätzliche Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EU) Nr. 547/2011 (Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel) Sicherheitshinweise nach Anhang III SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. SPe 3: Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen/Nichtzielarthropoden/ Insekten) eine unbehandelte Pufferzone von 5 m zu (Nichtkulturland/Oberflächengewässer) einhalten. SPe 6: Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel beseitigt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt als anorganische Substanz nicht die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung. Das Produkt zeichnet sich durch einen intensiven carbidähnlichen Geruch aus. Siehe weiterhin Unterabschnitt 15.1.2.