Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
112281-77-3
Name der Chemikalie
Tetraconazole
Konzentration
N/A
EC/CAS
407-760-6
Name der Chemikalie
(+/-) 2-(2,4-dichlorophenyl)-3-(1H-1,2,4-triazole-1-yl)propyl-1,1,2,2-tetrafluoroethylether
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-03-25
Produktidentifikator
Domark 10 EC
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
datenblatt@cheminova.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R22-65 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gesundheitsschädlich kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Tetraconazole Kohlenwasserstoffe, C10, Aromaten, <1% Naphthalin
R-Sätze
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 36/38 Reizt die Augen und die Haut. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *