Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
406-850-2/133855-98-8
Name der Chemikalie
Epoxiconazol (ISO); (2RS,3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran (944/2013)
Konzentration
10-20%
EC/CAS
202-049-5/91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
0,1-<0,25%
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,05%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-06-17
Produktidentifikator
Rubric
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Cheminova Austria GmbH & Co. KG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H332, H351, H360Df, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Repr. 1B H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (Fortsetzung von Seite 1) Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG T; Giftig R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Xn; Gesundheitsschädlich R20-40-62: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den Bestimmungen des Anhanges B zur Österreichischen Chemikalienverordnung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Epoxiconazole (ISO) C16-C18 Alkohol Ethoxylat Propoxylat Kohlenwasserstoffe, C10-C13, Aromaten, < 1% Naphthalin
Gefahrenhinweise
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (Fortsetzung von Seite 2)
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar