Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-10-10
Produktidentifikator
Kraftkristall
CAS-Nr.
15630-89-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Waschhilfsmittel
Hersteller / Lieferant
Chemie & Vorschrift
NOTRUFNUMMERN:
Telefon des Herstellers / Lieferanten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chemie & Vorschrift
E-Mail-Addresse
info@chemie-vorschrift.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H271, H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H271
May cause fire or explosion; strong oxidiser
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung und Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1272/2008/EC: Ox. Sol. 2, Acute Tox. 4, Eye Dam. 1 Einstufung und Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EEC / 1999/45/EC: Brandfördernd, Gesundheitsschädlich, Reizend
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungspflichtig nach Verordnung (EG) 1272/2008 : Ja. Sind Ausnahmen anwendbar : Nein.
Signalwort
Gefahr Bestandteil(e) : 15630-89-4 Natriumcarbonat Peroxohydrat, EG-
Gefahrenhinweise
H271: Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318: Verursacht schwere Augenschäden. Brandfördernd & Gesundheitsschädlich
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P221: Mischen mit brennbaren Stoffen/… unbedingt verhindern. P235: Kühl halten. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P402: An einem trockenen Ort aufbewahren. Besondere Kennzeichnungen : Tastbaren Warnhinweis anbringen. Kennzeichnungspflichtig nach der GefStoffV : Ja. Sind Ausnahmen anwendbar : Nein.
Gefahrenpiktogramme
Bestandteil(e) : 239-707-6 Natriumcarbonat Peroxohydrat, EG-Kennzeichnung
R-Sätze
R 8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R 22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 41: Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 3: Kühl aufbewahren. S 8: Behälter trocken halten. S 13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 17: Von brennbaren Stoffen fernhalten. S 26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Besondere Kennzeichnungen : Tastbaren Warnhinweis anbringen. Obige Kennzeichnung gilt bei Abgabe an private Endverbraucher.
2.3 Sonstige Gefahren
Werkstoffe sollten vor Verwendung auf Beständigkeit überprüft werden.