Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-12-03
Produktidentifikator
Finixa Kunststoffprimer - 400ml
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gemisch für die industrielle / gewerbliche Pflege und Behandlung diverser Oberflächen Nicht empfohlene Verwendungen Bitte halten Sie sich an die Gebrauchsempfehlungen
NOTRUFNUMMERN:
+(32) (0)3 760 08 09
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chemicar Europe
E-Mail-Addresse
info@chemicar.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H220, H222+H229, H225, H226, H280, H304, H312, H315, H318, H319, H332, H335, H336, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H220
Extremely flammable gas
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG: Gefahr, Aerosols 1, Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Skin Irrit. 2, Verursacht Hautreizungen. Gefahr, Eye Dam. 1, Verursacht schwere Augenschäden. Achtung, STOT SE 3, Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 2, Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222+H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 C aussetzen. Spezielle Beschaffung: Keine
Enthält
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte naphthenhaltige Glycidoxypropyltrimethoxysilane Ethylacetat
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
vPvB
Keine Keine
PBT
Keine Keine 12.6. Andere schädliche Wirkungen Keine 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Nach Möglichkeit wiederverwerten. Behördlich zugelassenen Deponien oder Verbrennungsanlagen zuführen. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen Bestimmungen vorgehen. 14. Angaben zum Transport
Andere Gefahren
Keine weiteren Risiken 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht verfügbar 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische Gefährliche Bestandteile gemäß der CLP-Verordnung und dazugehörige Einstufung: Menge Name Identifikations
Klassifizierungen
nummer 50% - 60% Lösungsmittelnaphth Index-Nummer: 649-328-00-1 2.6/2 Flam. Liq. 2 H225 a (Erdöl), CAS: 64742-49-0 3.2/2 Skin Irrit. 2 H315 mit Wasserstoff EC: 265-151-9 3.10/1 Asp. Tox. 1 H304 behandelte REACH No.: 01-2119484651-34 3.8/3 STOT SE 3 H336 leichte naphthenhaltige 4.1/C2 Aquatic Chronic 2 H411 DECLP (CLP)* 10% - Propan Index-Nummer: 601-003-00-5 2.2/1 Flam. Gas 1 H220 12.5% CAS: 74-98-6 2.5 Press. Gas H280 EC: 200-827-9 7% - 10% Xylol Index-Nummer: 601-022-00-9 2.6/3 Flam. Liq. 3 H226 CAS: 1330-20-7 3.10/1 Asp. Tox. 1 H304 EC: 215-535-7 3.3/2 Eye Irrit. 2 H319 REACH No.: 01-2119488216-32 3.8/3 STOT SE 3 H335 3.9/2 STOT RE 2 H373 3.2/2 Skin Irrit. 2 H315 3.1/4/Dermal Acute Tox. 4 H312 3.1/4/Inhal Acute Tox. 4 H332 7% - 10% Butan [1] Index-Nummer: 601-004-00-0 2.2/1 Flam. Gas 1 H220 CAS: 106-97-8 2.5 Press. Gas H280 EC: 203-448-7 5% - 7% Glycidoxypropyltrim CAS: 2530-83-8 3.3/1 Eye Dam. 1 H318 ethoxysilane EC: 219-784-2 5% - 7% Ethylacetat Index-Nummer: 607-022-00-5 2.6/2 Flam. Liq. 2 H225 CAS: 141-78-6 3.3/2 Eye Irrit. 2 H319 EC: 205-500-4 3.8/3 STOT SE 3 H336 REACH No.: 01-2119475103-46 EUH066 0.5% - 1% n-Butylacetat Index-Nummer: 607-025-00-1 2.6/3 Flam. Liq. 3 H226 CAS: 123-86-4 3.8/3 STOT SE 3 H336 EC: 204-658-1 EUH066 REACH No.: 01-2119485493-29 *DECLP (CLP): Stoff oder Gemisch klassifiziert gemäß Anmerkung P im Anhang VI der Verordnung 1272/2008/EG. Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200- 753-7) enthält. Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind zumindest die Sicherheitshinweise (102-)260-262-301 + 310-331 (Tabelle 3.1) oder die S-Sätze (2-)23-24-62 (Tabelle 3.2) anzuwenden. Diese Anmerkung gilt nur für bestimmte komplexe Ölderivate in Teil 3. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe- Maßnahmen Nach Hautkontakt: Beschmutzte/getränkte Kleidung sofort ausziehen. Körperbereiche, die mit dem Produkt in Kontakt getreten sind, bzw. bei denen dieser Verdacht besteht, müssen sofort mit viel fließendem Wasser und möglichst mit Seife gewaschen werden. SOFORT EINEN ARZT AUFSUCHEN. Den Körper vollständig waschen (Dusche oder Bad). Nach Augenkontakt: Im Falle von Augenkontakt die Augen über einen ausreichenden Zeitraum mit Wasser spülen und die Augenlider offen halten; sofort einen Augenarzt konsultieren. Das unverletzte Auge schützen. Nach Verschlucken: Auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN. Nach Einatmen: Den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten. Bei Atemwegsbeschwerden ist ärztliche Hilfe erforderlich. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Im Falle eines Unfalls bzw. bei Unwohlsein sofort einen Arzt konsultieren (wenn möglich, die Bedienungsanleitung bzw. das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Behandlung: Keine 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO2, Schaum, Trockenlöschmittel, Wasser im Nebelstrahl. Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen: Kein besonderes. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Verbrennungsgase nicht einatmen. Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Geeignete Atemgeräte verwenden. Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffangen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen. Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Die persönliche Schutzausrüstung tragen. Alle offenen Flammen und möglichen Zündquellen entfernen. Nicht rauchen. Die Personen an einen sicheren Ort bringen. Die in Punkt 7 und 8 aufgeführten Schutzmaßnahmen beachten. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Das Eindringen in den Boden/Unterboden verhindern. Das Abfließen in das Grundwasser oder in die Kanalisation verhindern. Bei Austritt von Gas oder bei Eintritt in Wasserläufe, den Boden oder die Kanalisation die zuständigen Behörden informieren. Geeignetes material zum Auffangen: inertem absorbierenden Material. 6.3. Methoden und Material fur Rückhaltung und Reinigung Das Leck stopfen, wenn dies keine Gefahr bedeutet. Den verunreinigten Bereich mit inertem absorbierenden Material abgrenzen. Für eine angemessene Belüftung der Räume sorgen, wo die Stoffe ausgetreten sind. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch die Abschnitte 8 und 13 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Haut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Keine leeren Behälter verwenden, bevor diese nicht gereinigt wurden. Vor dem Umfüllen sicherstellen, dass sich in den Behältern keine Reste inkompatibler Stoffe befinden. Kontaminierte Kleidungsstücke müssen vor dem Eintritt in Speiseräume gewechselt werden. Während der Arbeit nicht essen drinken oder rauchen - Nicht rauchen. Für die empfohlenen Schutzausrüstungen wird auf Abschnitt 8 verwiesen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten An gut gelüftetem Ort bei Temperaturen zwischen +5/40C aufbewahren. Von offenen Flammen, Zündfunken und Wärmequellen, fernhalten. Nicht direkt der Sonne aussetzen. Vor Licht und Feuchtigkeit schützen. Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung fern halten. Unverträgliche Werkstoffe: Kein spezifischer. Siehe auch Paragraph 10. Angaben zu den Lagerräumen: Kühl und entsprechend belüftet. 7.3. Spezifische Endanwendungen Kein besonderer Verwendungszweck 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Propan - CAS: 74-98-6 TLV TWA - 1000 ppm - 0 mg/m3ppm VLE short - 1000 ppm Xylol - CAS: 1330-20-7 EU - LTE(8h) 221 mg/m3, 50 ppm - STE 442 mg/m3 100 ppm
Bemerkungen
Bold-type Indicative Occupational Exposure Limit Values [2,3] and Limit Values for Occupational Exposure [4] (for references see bibliography) ACGIH - LTE(8h) 100 ppm - STE 150 ppm A4, BEI - URT and eye irr, CNS impair Butan [1] - CAS: 106-97-8 ACGIH - STE 1000 ppm CNS impair Ethylacetat - CAS: 141-78-6 ACGIH - LTE(8h) 400 ppm URT and eye irr n-Butylacetat - CAS: 123-86-4 ACGIH - LTE(8h) 150 ppm - STE 200 ppm Eye and URT irr DNEL-Expositionsgrenzwerte Xylol - CAS: 1330-20-7 Arbeitnehmer Industrie 289 mg/kg - Exposition Mensch - Inhalation - Häufigkeit Kurzfristig, lokale Auswirkungen Arbeitnehmer Industrie 180 mg/kg - Verbraucher 108 mg/kg - Exposition Mensch - dermal - Häufigkeit: Langfristig, systemische Auswirkungen Arbeitnehmer Industrie 77 mg/m - Verbraucher 14.8 mg/m - Exposition Mensch - Inhalation - Häufigkeit: Langfristig, systemische Auswirkungen Verbraucher 1.6 mg/kg - Exposition Mensch - oral - Häufigkeit Langfristig, systemische Auswirkungen Ethylacetat - CAS: 141-78-6 Arbeitnehmer Industrie 1468 mg/m - Verbraucher 734 mg/m - Exposition Mensch - Inhalation - Häufigkeit: Kurzfristig, systemische Auswirkungen Arbeitnehmer Industrie 1468 mg/m - Verbraucher 734 mg/m - Exposition Mensch - Inhalation - Häufigkeit: Kurzfristig, lokale Auswirkungen Arbeitnehmer Industrie 63 mg/kg - Verbraucher 37 mg/m - Exposition Mensch - dermal - Häufigkeit Langfristig, systemische Auswirkungen Arbeitnehmer Industrie 734 mg/m - Verbraucher 367 mg/m - Exposition Mensch - Inhalation - Häufigkeit: Langfristig, systemische Auswirkungen Arbeitnehmer Industrie 734 mg/m - Verbraucher 367 mg/m - Exposition Mensch - Inhalation - Häufigkeit: Langfristig, lokale Auswirkungen Verbraucher 4.5 mg/kg - Exposition Mensch - oral - Häufigkeit Langfristig, systemische Auswirkungen PNEC-Expositionsgrenzwerte Xylol - CAS: 1330-20-7 Target Meerwasser - Wert 0.327 mg/l Target Süßwasser-Sedimente - Wert 12.46 mg/kg Target Meerwasser-Sedimente - Wert 12.46 mg/kg Target Boden (Landwirtschaft) - Wert 2.31 mg/kg Target Süßwasser - Wert 0.327 mg/l Ethylacetat - CAS: 141-78-6 Target Süßwasser - Wert 0.26 mg/l Target Meerwasser - Wert 0.026 mg/l Target Süßwasser-Sedimente - Wert 1.25 mg/kg Target Meerwasser-Sedimente - Wert 0.125 mg/kg Target Boden (Landwirtschaft) - Wert 0.24 mg/kg Target Mikroorganismen in Kläranlagen - Wert 650 mg/l 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Augenschutz: Die Sicherheitsvisiere schließen, keine Kontaktlinsen verwenden. Hautschutz: Kleidung tragen, die einen vollständigen Schutz der Haut garantiert, z.B. aus Baumwolle, Gummi, PVC oder Viton. Handschutz: Schutzhandschuhe tragen, die einen vollständigen Schutz garantieren, z.B. aus PVC, Neopren oder Gummi. Atemschutz: Einen angemessenen Atemschutz verwenden. Wärmerisiken: Keine Kontrollen der Umweltexposition: Keine Geeignete technische Massnahmen: Keine 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Aerosol Farbe: farblos Geruch: charakteristisch Geruchsschwelle: Nicht verfügbar pH: Nicht verfügbar Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: <0 C Unterer Siedepunkt und Siedeintervall: <35 C Entzündbarkeit Festkörper/Gas: Nicht verfügbar Oberer/unterer Flamm- bzw. Explosionspunkt: Nicht verfügbar Dampfdichte: Nicht verfügbar Flammpunkt: Nicht verfügbar Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht verfügbar Dampfdruck: Nicht verfügbar Dichtezahl: 0.73 g/cm3 Wasserlöslichkeit: nicht mischbar Löslichkeit in Öl: in organischen Lösungsmitteln mischbar Partitionskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): Nicht verfügbar Selbstentzündungstemperatur: Nicht verfügbar Zerfalltemperatur: Nicht verfügbar Viskosität: Nicht verfügbar 9.2.
Weitere Informationen
Leitfähigkeit: Nicht verfügbar Typische Eigenschaften der Stoffgruppen: Nicht verfügbar Gesamtgehalt VOC: 93-96% 10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Stabil unter Normalbedingungen 10.2. Chemische Stabilität Stabil unter Normalbedingungen 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine besondere unter normalen Verwendungsbedingungen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Stabil unter normalen Gebrauchs -und Lagerbedingungen. Nicht Temperaturen über 50C aussetzen: Der erhöhte Dampfdruck aufgrund von Temperaturerhöhung kann das Platzen der Behälter hervorrufen. 10.5. Unverträgliche Materialien Keine spezifische. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine besondere unter normalen Verwendungsbedingungen. Anmerkung P Anhang I: Benzolkonzentration <0,1 Gewichts-%. Wenn nicht anders angegeben, sind die folgende von der (EU)2015/830 verlangende Daten als N/A anzusehen.: a) akute Toxizität; b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut; c) schwere Augenschädigung/-reizung; d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut; e) Keimzell-Mutagenität; f) Karzinogenität; g) Reproduktionstoxizität; h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition; i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition; j) Aspirationsgefahr. 12. Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Im Einklang mit der GLP verwenden, das Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Nicht verfügbar 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Nicht verfügbar 12.3. Bioakkumulationspotenzial Nicht verfügbar 12.4. Mobilität im Boden Nicht verfügbar 12.5. Andere schädliche Wirkungen Modifikation der Paragraphen seit der letzten Revision:
Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Informationen zur Mischung: Nicht verfügbar Toxikologische Informationen zu den Hauptbestandteilen der Mischung: Xylol - CAS: 1330-20-7 a) akute Toxizität: Test LD50 - Weg Haut = 1100 mg/kg - Quelle STA (expert judgment) Test LD50 - Weg Oral - Spezies Ratte > 2000 mg/kg Test LC50 - Weg Einatembarer Dampf - Spezies Ratte = 11 mg/l - Laufzeit 4h Ethylacetat - CAS: 141-78-6 a) akute Toxizität: Test LD50 - Weg Oral - Spezies Ratte = 5620 mg/kg Test LC50 - Weg Einatmen - Spezies Kaninchen = 1600 mg/kg n-Butylacetat - CAS: 123-86-4 a) akute Toxizität: Test LD50 - Weg Oral - Spezies Ratte > 6500 mg/kg Test LD50 - Weg Haut - Spezies Ratte > 5000 mg/kg Test LC50 - Weg Einatembarer Dampf - Spezies Ratte = 21.1 mg/l - Laufzeit 4h
UN-Nummer
ADR/RID UN-Nummer: 1950 IMDG-UN-Nummer: 1950 IATA-Un-Nummer: 1950 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR/RID-Frachtbezeichnung: AEROSOLE, ENTZÜNDLICHE - LQ2 - FREE CAP. 3.4 IATA-Technische Bezeichnung: AEROSOLE, ENTZÜNDLICHE - LQ2 - FREE CAP. 3.4 IMDG-Technische Bezeichnung: AEROSOLE, ENTZÜNDLICHE - LQ2 - FREE CAP. 3.4 14.3 Verpackungsgruppe Straßentransport (ADR): 2 ADR-Etikett: 2.1 Per Bahn (RID): 2 Per Luft (ICAO/IATA): 2.1 IATA-Etikett: 2.1 IMDG-Klasse: 2.1 IMDG-Etikett: 2.1
Umweltgefahren
ADR/RID-Verpackungsgruppe: -- IATA-Verpackungsgruppe: -- IMDG-Verpackungsgruppe: -- 14.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht verfügbar 14.6 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCCode ADR/RID-Tunnelbeschränkungscode: (D) IMDG-Technische Bezeichnung: AEROSOLE, ENTZÜNDLICHE - LQ2 - FREE CAP. 3.4 IMDG-EMS: F-D,S-U 14.7 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nein 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch RL 98/24/EG (Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit) RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (1. ATP CLP) und (EU) Nr. 758/2013 Verordnung (EU) 2015/830 Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (2. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 618/2012 (3. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 487/2013 (4. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 944/2013 (5. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 605/2014 (6. ATP CLP) Beschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und nachfolgenden Änderungen: Beschränkungen zum Produkt: Beschränkung 3 Beschränkung 40 Beschränkungen zu den Inhaltsstoffen gemäß: Keine Beschränkung. Wo möglich, auf die folgenden Normen Bezug nehmen: EWG Richtlinie 2003/105/EEC ('Aktivitäten, bei denen es zu gefährlichen Unfällen kommen kann') und nachfolgende Ergänzungen . Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien). Ministerialerlass 1999/13/EG (FOV Richtlinie) Anordnungen zu den Richtlinien 82/501/EG(Seveso), 96/82/EG(Seveso-II): Nicht verfügbar 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Nein