Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
95-100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-15
Produktidentifikator
Zinkoxid
CAS-Nr.
1314-13-2
Hersteller / Lieferant
G.H. Chemicals Ltd
NOTRUFNUMMERN:
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
chemicals ltd
E-Mail-Addresse
christian.gimenez@intertek.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
Produkt definition
Stoff
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG [Stoffrichtlinie] N; R50 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Umweltgefährlich
Verhütung
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
R-Sätze
R50- Sehr giftig für Wasserorganismen.
S-Sätze
S60- Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S61- Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zinkoxid
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien : Nicht anwendbar. für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien : Nicht anwendbar. für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Das Handhaben bzw. die Verarbeitung dieses Materials kann Staub erzeugen, der eine mechanische Reizung der Augen, der Haut, der Nase und des Rachens bewirken kann.