Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
251-171-5/32718-18-6
Name der Chemikalie
Bromochloro-5,5-dimethylimidazolidine-2,4-dione
Konzentration
>99%
Allgemeine Information
Version
24.07 (Ersetzt Vorversionen: 23.11
Überarbeitet am
2024-07-24
Produktidentifikator
BROMA
1.3 Synonyme:
Brom 20
CAS-Nr.
32718-18-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
{VERWENDUNGSZWECK} Desinfektionsmittel und Algizid für
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CHEMIA BRUGG AG
E-Mail-Addresse
info@chemia.ch, tobias.schild@chemia.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H302, H314, H317, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss Verordnung Akute Toxizität, oral, Kat. 4, H302
Weitere Informationen
Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in
2.2. Kennzeichnungselemente
O
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P221: P261: Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P501: Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Weitere Informationen
EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Produkt definition
Nicht erforderlich Verpackung Kindergesicherte Verschlüsse (EN 862) Ertastbares Warnzeichen EN/ISO (EN/ISO 11683)
2.3 Sonstige Gefahren
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung Akute Toxizität, oral, Kat. 4, H302 (EG) Nr. 1272/2008 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 1C, H314 Sensibilisierung der Haut, Kat. 1, H317 Oxidierende Feststoffe, Kat. 2, H272 Gewässergefährdend, akut, Kat.1, H400 Weitere Angaben Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in Abschnitt 16.