Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-634-8/7664-39-3
Name der Chemikalie
Hydrofluoric acid, its normal salts, its complexes and hydrofluorides with the exception of those given in Annex III
Konzentration
2119458860-33
EC/CAS
231-995-1/7783-40-6
Name der Chemikalie
Magnesium fluoride
Konzentration
Skin Corr./Irrit. 1B: 1 - < 7 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-09-11
Produktidentifikator
Antox 71 E Extra
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Geeigneter Verwendungszweck: Behandlung von Metalloberflächen Nicht empfohlene Verwendung: Keine bekannt
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chemetall GmbH Swiss
E-Mail-Addresse
sds.global-chemetall@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H301, H310, H314, H331
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 3 (oral) Acute Tox. 2 (dermal) Acute Tox. 3 (Inhalation - Dampf) Skin Corr./Irrit. 1A Eye Dam./Irrit. 1 Met. Corr. 1 H314, H310, H331, H301, H290 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H331 Giftig bei Einatmen. H301 Giftig bei Verschlucken. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS): EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. Fluorwasserstoffsäure … % Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P361 + P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P330 Mund ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P406 In korrosionsfestem Behälter mit korrosionsfester Auskleidung lagern. P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Salpetersäure ... %, Fluorwasserstoffsäure … %
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.