Essigsäure 99-100% Rst

Chem-Lab nv

Überarbeitet am : 2018-10-31

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GHS02 GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 2
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

64-19-7

Name der Chemikalie

acetic acid

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2018-10-31

Produktidentifikator

Essigsäure 99-100% Rst

1.3 Synonyme:

Acetoxylsäure / Acetsäure / Acetylsäure / E260 / Essigessenz / Essigsäure / Ethansäure / Ethoxylsäure / Holzsäure / Methancarbonsäure / Methylameisensäure / Methylcarbonsäure

CAS-Nr.

64-19-7

REACH-Registrierungsnummer

01-2119475328-30

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Chemischer Stoff für Laboratorium

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Chem-Lab nv

E-Mail-Addresse

info@chem-lab.be

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H226, H314, H315, H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H226

Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1A H314

Gefahrenhinweise

Siehe Abschnitt 16 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte: ( 10 =<C < 25) Skin Irrit. 2, H315 ( 10 =<C < 25) Eye Irrit. 2, H319 ( 25 =<C < 90) Skin Corr. 1B, H314 (C >= 90) Skin Corr. 1A, H314 : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Keine weiteren Informationen verfügbar

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)

Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS05

Signalwort

Gefahr

Sicherheitshinweise

P307+P311 - BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

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