Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-31
Produktidentifikator
Essigsäure 99-100% Rst
1.3 Synonyme:
Acetoxylsäure / Acetsäure / Acetylsäure / E260 / Essigessenz / Essigsäure / Ethansäure / Ethoxylsäure / Holzsäure / Methancarbonsäure / Methylameisensäure / Methylcarbonsäure
CAS-Nr.
64-19-7
REACH-Registrierungsnummer
01-2119475328-30
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemischer Stoff für Laboratorium
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chem-Lab nv
E-Mail-Addresse
info@chem-lab.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H314, H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1A H314
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte: ( 10 =<C < 25) Skin Irrit. 2, H315 ( 10 =<C < 25) Eye Irrit. 2, H319 ( 25 =<C < 90) Skin Corr. 1B, H314 (C >= 90) Skin Corr. 1A, H314 : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
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2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS05
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P307+P311 - BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.