Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-31
Produktidentifikator
Calciumhydroxid z.A
1.3 Synonyme:
Ätzkalk / B754 / Blütenweiß normal / Blütenweiß plus / Calciumdihydroxid / Calciumhydrat / Carbidkalkhydrat / Carbidschlamm / Dolomitkalkhydrat / E526 / gelöschter Kalk /
CAS-Nr.
1305-62-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemischer Stoff für Laboratorium
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chem-Lab nv
E-Mail-Addresse
info@chem-lab.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H315 - Verursacht Hautreizungen. H335 - Kann die Atemwege reizen.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/…/waschen. P313 - Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P260 - Vermeiden Sie das Einatmen von Stäuben oder Nebel.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.