Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
10022-31-8
Name der Chemikalie
Barium-nitrate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-31
Produktidentifikator
Bariumnitrat Rst
1.3 Synonyme:
Bariumdinitrat / Bariumnitrat / Bariumnitrat, Krystalle / Barythsalpeter / Barytsalpeter / BN
CAS-Nr.
10022-31-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119986880-22
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemischer Stoff für Laboratorium
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chem-Lab nv
E-Mail-Addresse
info@chem-lab.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H301, H319, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2 H272 Akute Toxizität (oral), Kategorie 3 H301 Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4 H332 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H301 - Giftig bei Verschlucken. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS06
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P308+P311 - BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/ anrufen. P221 - Mischen mit brennbaren Stoffen/… unbedingt verhindern. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.