Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
12230-71-6
Name der Chemikalie
Barium-hydroxide-octahydrate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-31
Produktidentifikator
Bariumhydroxid.8aq Rst
1.3 Synonyme:
Ätzbaryt, Octahydrat / Bariumhydroxid, Octahydrat / Bariumhydroxid-8-hydrat
CAS-Nr.
12230-71-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemischer Stoff für Laboratorium
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chem-Lab nv
E-Mail-Addresse
info@chem-lab.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H332, H314, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4 H332 Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1B H314
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P309+P311 - BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.