Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
8028-48-6
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
232-433-8
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-22
Produktidentifikator
CCS CITRUS ESSENCE BRUSH CLEANER
Stoffname
CCS CITRUS ESSENCE BRUSH CLEANER
1.2 Chemische Bezeichnung:
Orange Terpenes
CAS-Nr.
8028-48-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119493353-35
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Information vorhanden
NOTRUFNUMMERN:
Stubenring 6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Chelsea Classical Studio LLC
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H315, H317, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP]Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von heißen Oberflächen, offenen Flammen, Funken, Hitze fernhalten. Nicht rauchen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen. P301+P310+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen. Kindergesicherter Verschluss : Anwendbar Tastbarer Gefahrenhinweis : Anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.