Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
2 - 4
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
2 - 4
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
0 - 1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-25
Produktidentifikator
Werkstattreiniger
NOTRUFNUMMERN:
Dr. Wolfgang Rauwald, 24h: 0171 36 13 860, +49 (0) 5503 800 800 (Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Charlott produkte
E-Mail-Addresse
info@charlott-produkte.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]] Gefahrenklassen und Gefahren-
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
kategorien verfahren Akute Toxizität (oral) (Acute Tox. 4) H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut (Skin Corr. 1A) und schwere Augenschäden. Sensibilisierung der Atemwege/Haut H317: Kann allergische Hautreaktionen (Skin Sens. 1B) verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 Ätzwirkung Ausrufezeichen
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Besondere Vorschriften für die Verpackung: Kindergesicherte Verschlüsse (EN 862/ISO 8317). Ertastbares Warnzeichen (EN/ISO 11683).
Weitere Informationen
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1A oder 1B gemäß CLP.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar