Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-961-6
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-02
Produktidentifikator
Galaxis
1.3 Synonyme:
Wischpflege
NOTRUFNUMMERN:
Dr. Wolfgang Rauwald, 24h: 0171 36 13 860, +49 (0) 5503 800 800 (Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Charlott produkte
E-Mail-Addresse
info@charlott-produkte.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]] Gefahrenklassen und Gefahren-
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
kategorien verfahren Schwere Augenschädigung/-reizung H319: Verursacht schwere Augenreizung. (Eye Irrit. 2)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS07 Ausrufezeichen
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Besondere Vorschriften für die Verpackung: Kindergesicherte Verschlüsse (EN 862/ISO 8317). Ertastbares Warnzeichen (EN/ISO 11683).
Weitere Informationen
Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.