Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
69-72-7
Name der Chemikalie
Salicylic acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-712-3
Name der Chemikalie
Salicylsäure (2018/1480)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-05-26
Produktidentifikator
Salicylsäure
1.3 Synonyme:
oder Synonyme
CAS-Nr.
69-72-7
REACH-Registrierungsnummer
01-2119486984-17
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für Produkte verwenden, die für Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind Nicht für private Zwecke (Haushalt) verwenden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CG CHEMIKALIEN GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
qm@cg-chemikalien.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318, H361d
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
Klassifizierungen
Ab-
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 3.1O akute Toxizität (oral) 4 Acute Tox. 4 H302 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 3.7 Reproduktionstoxizität 2 Repr. 2 H361d Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS07, GHS08
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/inter- nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Staubexplosionsgefahr.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.