Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-151-9/64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
<15% <0,1%
EC/CAS
205-634-3/144-62-7
Name der Chemikalie
oxalic acid
Konzentration
<10%
EC/CAS
205-634-3/7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
<2,5%
EC/CAS
231-545-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
<2,5%
EC/CAS
231-111-4/7440-50-8
Name der Chemikalie
Copper
Konzentration
<2,5%
EC/CAS
231-130-8/7440-66-6
Name der Chemikalie
Zinc
Konzentration
0,1-0,3 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-04-18
Produktidentifikator
Neusilberhartlot ummantelt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
0049-07136/9594-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CFH
E-Mail-Addresse
info@cfh-gmbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H317, H361fd, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2 H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Fortsetzung von Seite 1) Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nickel Oxalsäure
R-Sätze
21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *