Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-589-7/122-99-6
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
<1
EC/CAS
208-534-8/532-32-1
Name der Chemikalie
Benzoic acid and its sodium salt
Konzentration
0,1 - 0,5
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
<0,1
Allgemeine Information
Version
2.1
Überarbeitet am
2023-05-23
Produktidentifikator
DOUXO S3 CARE Ohrreiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflegeprodukt für Tiere (Tierkosmetika)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245, +49 (0) 551 19240, +43 1 406 43 43, +41 44 251 51 51, +41 44 251, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ceva Santé
E-Mail-Addresse
cevadeutschland@ceva.com, hotline@biokema.ch, infovet.be@ceva.com, contact@ceva.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Andere Gefahren
Unter normalen Umständen keine. Nach unserer Kenntnis, Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente 2-Phenoxyethanol (122-99-6) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Natriumbenzoat (532-32-1) Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Natriumhydroxid (1310-73-2)
PBT
Nicht anwendbar (Anorganische Substanze)
vPvB
Nicht anwendbar (Anorganische Substanze) 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N- Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. dimethyl-, N-C8-10 (geradzahlige) Acylderivate, Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Hydroxide, innere Salze Nach unserer Kenntnis, Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N- Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 dimethyl-, N-C8-10 (geradzahlige) Acylderivate, Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Hydroxide, innere Salze Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2-Phenoxyethanol(122-99-6) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Natriumbenzoat(532-32-1) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Natriumhydroxid(1310-73-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Irrit. 2 H319 Wortlaut der Gefahrenklassen, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Augenreizung.