Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-10-11
Produktidentifikator
SINSTAR
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel Fungizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Carechem 24 DE: +49 69 222 25285
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Certis Europe B.V.
E-Mail-Addresse
info@certiseurope.de, info@certiseurope.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410 Hinweise zur Einstufung Einstufung und Kennzeichnung basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf Gewässergefährdung basieren auf den Ergebnissen von ökotoxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren
Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH208
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. / Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501
Ergänzende Gefahrenhinweise
Einstufung gemäß dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Bescheid.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT. vPvB-Beurteilung Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.