Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2017-03-15
Produktidentifikator
Quickdown
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)14584545
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Certis Belchim B.V.
E-Mail-Addresse
info.de@certisbelchim.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H317, H318, H332, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 - Einatmen von Nebel, Dampf, Aerosol vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/ nationalen/ internationalen Vorschriften
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.