Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-545-4/7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
<2,50
Allgemeine Information
Version
3.0.1, erstellt am
Überarbeitet am
2024-07-15
Produktidentifikator
CROUPIER OD
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz. Landwirtschaft Herbizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Endverbraucherverwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 89 220 61012
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Certis Belchim B.V.
E-Mail-Addresse
info.de@certisbelchim.com, info.de@certisbelchim.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT. vPvB-Beurteilung Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als vPvB.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410 Hinweise zur Einstufung Einstufung und Kennzeichnung basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.