Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
618-344-0/9002-93-1
Name der Chemikalie
Octylphenolethoxylates (OPEO)
Konzentration
10
Allgemeine Information
Version
3
Überarbeitet am
2023-02-15
Produktidentifikator
Cell Lysis Buffer (10X)
1.2 Chemische Bezeichnung:
Index-Nr
CAS-Nr.
9002-93-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für Forschungszwecke
Herstellername
Cell Signaling Technology Europe B.V
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, 1-800-424-9300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Cell Signaling Technology Europe B.V
E-Mail-Addresse
info@cellsignal.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr.
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332 + P317 - Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe einholen. P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 - Inhalt/Behälter einer zugelassenen Einrichtung zur Abfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
0 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen unbekannter akuter Toxizität. Den vollen Wortlaut der H-Sätze und EUH-Sätze in diesem Abschnitt finden Sie in Abschnitt 16
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 - (H315) Schwere Augenschädigung /-reizung Kategorie 1 - (H318) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 - (H412)