Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-02-04
Produktidentifikator
Cavex LC Dental Tray
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dental Products
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
The Netherlands
E-Mail-Addresse
dental@cavex.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
H315 - Verursacht Hautreizungen.Kategorie 2. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. Kategorie 2. H335 - Kann die Atemwege reizen. Kategorie 3. Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG [Stoffrichtlinie] Europa R36/37/38 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Europa Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H335 - Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P261 - Einatmen von Dampf vermeiden. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P313 + P332 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Europa
R-Sätze
R36/37/38- Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
S-Sätze
S23- Dampf nicht einatmen. S28- Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. S29/35- Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37- Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S37- Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Keine.
Andere Gefahren
Keine. Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Nicht anwendbar. Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Nicht anwendbar.