Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
108-88-3
Name der Chemikalie
Toluene
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-625-9
Name der Chemikalie
Toluene
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-08
Produktidentifikator
Cavex Alginate Adhesive
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dentales Abformmaterial
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Cavex Holland
E-Mail-Addresse
dental@cavex.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Produkt definition
Zubereitung
CLP-KLASSIFIZIERUNG
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kategorie 3. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. Kategorie 2A. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kategorie 3. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 - Verursacht schwere Augenschäden. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Verhütung
P210 - Von Hitze, Funken, offenen Flammem und heißen Oberflächen fernhalten. - Rauchen verboten. P261 - Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Antwort
P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Keine.
Andere Gefahren
Keine. Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Nicht anwendbar. Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Nicht anwendbar.