Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
31075-24-8
Name der Chemikalie
N,N,N',N'-Tetramethylethylenediaminebis(2-chloroethyl)ether copolymer
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-03
Produktidentifikator
Demulsifier 702
CAS-Nr.
31075-24-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Handhabung und Verdünnung von konzentrierten Metallbearbeitungsflüssigkeiten-Industriell
Hersteller / Lieferant
Castrol Austria GmbH
NOTRUFNUMMERN:
(VIZ) +43 1 4064343 (24 Stunden/ 7 Tage erreichbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Castrol Austria GmbH
E-Mail-Addresse
MSDSadvice@bp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H332, H319, H332, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4, H302 Acute Tox. 4, H332 Eye Irrit. 2, H319 Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Abschnitte 11 und 12 enthalten genauere Informationen zu Gesundheitsgefahren, Symptomen und Umweltrisiken.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 + H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P280 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P261 - Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
Antwort
P304 + P340 + P312 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/ nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1,2-Ethandiamin, N,N,N',N'-Tetramethyl-, Polymer mit 1,1'-Oxybis(2-chlorethan)
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII - Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt entspricht nicht den Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII. Das Produkt entspricht Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden. den Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Wirkt hautentfettend.