Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-157-5/7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
10-50%
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
5-10%
EC/CAS
232-188-7/7789-75-5
Name der Chemikalie
Calcium fluoride
Konzentration
0,1-5%
EC/CAS
231-105-1/7439-96-5
Name der Chemikalie
Manganese
Konzentration
0,1-5%
Allgemeine Information
Version
2024,0
Überarbeitet am
2024-03-01
Produktidentifikator
EutecTrode 640
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schweissstab, Schweissdraht
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132 / 84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Castolin GmbH
E-Mail-Addresse
sds@gbk-ingelheim.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nickel
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P501 Inhalt/Behälter Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Als Erzeugnis ist das Produkt nach EG-Verordnungen oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Obwohl dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, empfehlen wir, die Sicherheitsratschläge zu beachten. Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische und elastomerhaltige Gemische erfordern - obwohl sie nach den Kriterien dieses Anhangs (Anhang I GHS) als gefährlich eingestuft wurden - kein Kennzeichnungsetikett nach diesem Anhang, wenn mit ihnen in der Form, in der sie in Verkehr gebracht werden, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung verbunden ist. Vielmehr muss der Lieferant den nachgeschalteten Anwendern oder Händlern die Informationen im Sicherheitsdatenblatt bekanntgeben.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Schweiß- und Lötprozessen können Spritzer entstehen, geschmolzenes Metall und UV/IR Hitze kann Verbrennungen oder Feuer verursachen. IARC und NIOSH sind folgender Meinung: Bei Schweiß- und Lötprozessen gebildete Metalldämpfe und Rauche stehen unter Verdacht Krebs zu verursachen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Carc. 2; H351 STOT RE 2; H373 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Einatmen von Dämpfen und Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, können Gießfieber verursachen. Symptome können nach 4 - 12 Stunden auftreten. (Kopfschmerzen, Schwindel, Trockenheit, Husten, Übelkeit und Fieber). Längeres Einatmen von Dämpfen/Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, kann Reizungen der Atemwege verursachen. Schweissrauche (nicht anderweitig spezifiziert) werden vom IARC (International Agency for the Research on Cancer) und vom NIOSH ((National Institute for Occupational Safety and Health) als krebserzeugend betrachtet, ohne weitere Kategorisierung. IARC - International Agency for Research on Cancer NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008