Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
>50%
EC/CAS
231-111-4/7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
5-10%
EC/CAS
231-157-5
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
5-10%
Allgemeine Information
Version
2024,0
Überarbeitet am
2024-03-01
Produktidentifikator
Eutalloy PE 1227
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Thermisches Spritzen
Herstellername
Castolin GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132 / 84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Castolin GmbH
E-Mail-Addresse
sds@gbk-ingelheim.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H351, H372, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nickelpulver
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgungsanlage, unter Einhaltung der nationalen und lokalen Vorschriften, zuführen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Schweiß- und Lötprozessen können Spritzer entstehen, geschmolzenes Metall und UV/IR Hitze kann Verbrennungen oder Feuer verursachen. IARC und NIOSH sind folgender Meinung: Bei Schweiß- und Lötprozessen gebildete Metalldämpfe und Rauche stehen unter Verdacht Krebs zu verursachen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Carc. 2; H351 STOT RE 1; H372 Aquatic Chronic 3; H412 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Einatmen von Dämpfen und Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, können Gießfieber verursachen. Symptome können nach 4 - 12 Stunden auftreten. (Kopfschmerzen, Schwindel, Trockenheit, Husten, Übelkeit und Fieber). Längeres Einatmen von Dämpfen/Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, kann Reizungen der Atemwege verursachen. Schweissrauche (nicht anderweitig spezifiziert) werden vom IARC (International Agency for the Research on Cancer) und vom NIOSH ((National Institute for Occupational Safety and Health) als krebserzeugend betrachtet, ohne weitere Kategorisierung. IARC - International Agency for Research on Cancer NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008