Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-158-0/7440-48-4
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
>50%
EC/CAS
231-158-0/7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
10-50%
EC/CAS
231-157-5/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
0,1-5%
EC/CAS
231-111-4
Name der Chemikalie
Nickel, Metall (790/2009)
Konzentration
0,1-5%
Allgemeine Information
Version
2024,0
Überarbeitet am
2024-03-01
Produktidentifikator
EuTroLoy 16021D.04
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Thermisches Spritzen
Herstellername
Castolin Gesellschaft mbH
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43, +49 (0) 6132 / 84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Castolin Gesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
castolin.at@castolin.com, sds@gbk-ingelheim.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H319, H334, H341, H350i, H351, H360, H373, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Cobalt Nickelpulver
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgungsanlage, unter Einhaltung der nationalen und lokalen Vorschriften, zuführen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Schweiß- und Lötprozessen können Spritzer entstehen, geschmolzenes Metall und UV/IR Hitze kann Verbrennungen oder Feuer verursachen. Chrom: Beim Schweißen kann Natriumchromat entstehen. Natriumchromat hat folgende Einstufung: 350 Kann Krebs erzeugen. H 340 Kann genetische Defekte verursachen. H 360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H 330 Lebensgefahr bei Einatmen. H 301 Giftig bei Verschlucken., H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H 312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H 334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H 317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Diese Einstufung gilt nur für das reine Natriumchromat. Der Anteil des Natriumchromats im Schweißrauch, ist von der Elektrode, dem zu schweißenden Material und den Schweißbedingungen abhängt. Hier kann nicht beurteilt werden, welche der vorangenannten Eigenschaften der Schweißrauch tatsächlich hat. Cobalt: Folgende H-Sätze wurden der gesetzlich vorgeschriebenen, harmonisierten Einstufung hinzugefügt: H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenschäden. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H350 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. H 360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H 410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Der gesetzlich vorgeschriebene, harmonisierte H-Satz „H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung“ wurde entgegen den von der ECHA vorgeschlagenen H-Sätzen „H400 Sehr giftig für Wasserorganismen, H 410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“ verwendet. Die
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Acute Tox. 4; H302 Eye Irrit. 2; H319 Resp. Sens. 1; H334 Skin Sens. 1; H317 Muta. 2; H341 Carc. 1B; H350i Carc. 2; H351 Repr. 1B; H360 STOT RE 2; H373 Aquatic Chronic 4; H413 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Einatmen von Dämpfen und Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, können Gießfieber verursachen. Symptome können nach 4 - 12 Stunden auftreten. (Kopfschmerzen, Schwindel, Trockenheit, Husten, Übelkeit und Fieber). Längeres Einatmen von Dämpfen/Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, kann Reizungen der Atemwege verursachen. Schweissrauche (nicht anderweitig spezifiziert) werden vom IARC (International Agency for the Research on Cancer) und vom NIOSH ((National Institute for Occupational Safety and Health) als krebserzeugend betrachtet, ohne weitere Kategorisierung. IARC - International Agency for Research on Cancer NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health