Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
235-186-4/12125-02-9
Name der Chemikalie
Ammonium chloride
Konzentration
0,1-5%
Allgemeine Information
Version
2021.0
Überarbeitet am
2021-03-01
Produktidentifikator
Castolin 21640 A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flussmittel
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43, +49 (0) 6132 / 84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Castolin Gesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
castolin.at@castolin.com, castolin@castolin.com, sds@gbk-ingelheim.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H335, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2 Gefahrenhinweise Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Verursacht schwere Augenschäden Kann die Atemwege reizen Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Das Einatmen von Dämpfen und Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, können Gießfieber verursachen. Symptome können nach 4 - 12 Stunden auftreten. (Kopfschmerzen, Schwindel, Trockenheit, Husten, Übelkeit und Fieber) Längeres Einatmen von Dämpfen/Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, kann Reizungen der Atemwege verursachen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zinkchlorid
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgungsanlage, unter Einhaltung der nationalen und lokalen Vorschriften, zuführen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Schweiß- und Lötprozessen können Spritzer entstehen, geschmolzenes Metall und UV/IR Hitze kann Verbrennungen oder Feuer verursachen. IARC und NIOSH sind folgender Meinung: Bei Schweiß- und Lötprozessen gebildete Metalldämpfe und Rauche stehen unter Verdacht Krebs zu verursachen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2 Gefahrenhinweise: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Das Einatmen von Dämpfen und Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, können Gießfieber verursachen. Symptome können nach 4 - 12 Stunden auftreten. (Kopfschmerzen, Schwindel, Trockenheit, Husten, Übelkeit und Fieber). Längeres Einatmen von Dämpfen/Rauchen, die beim Schweißen/Löten entstehen, kann Reizungen der Atemwege verursachen.