casufloor AB 30 syn

CASEA GmbH

Überarbeitet am : 2024-01-22

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GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

215-138-9/1305-78-8

Name der Chemikalie

Calcium oxide

Konzentration

≤2,5%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2024-01-22

Produktidentifikator

casufloor AB 30 syn

CAS-Nr.

7778-18-9

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Bindemittel Bauchemie

NOTRUFNUMMERN:

+49 (0) 551/19240

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 M004 M009 M010 M011

Unternehmensinformationen

Unternehmen

CASEA GmbH

E-Mail-Addresse

grit.losch@casea-gips.de

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H319

Causes serious eye irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS07

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (Fortsetzung von Seite 1) P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar *

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.

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