Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-138-9/1305-78-8
Name der Chemikalie
Calcium oxide
Konzentration
≤2,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-01-22
Produktidentifikator
casufloor AB 30 syn
CAS-Nr.
7778-18-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bindemittel Bauchemie
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 551/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CASEA GmbH
E-Mail-Addresse
grit.losch@casea-gips.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (Fortsetzung von Seite 1) P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.