Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9002-93-1
Name der Chemikalie
Octylphenolethoxylates (OPEO)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-31
Produktidentifikator
GYEON Q2M BATHE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Leicht abspülbares, pH-neutrales Autoshampoo für professionelle und private Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
49 (0)221 28 58 58 -58 (9 00-17 00 Mo-Fr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
carparts GmbH
E-Mail-Addresse
info@carparts-koeln.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenreizung. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumlaurylethersulfat alpha.-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl]-.omega.-hydroxy-Poly(oxy-1,2-ethanediyl)
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
alpha.-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl]-.omega.-hydroxy-Poly(oxy-1,2-ethanediyl): Dieser Stoff ist als besonders besorgniserregend (SVHC) in der Kandidatenliste gemäß REACH, Artikel 59 gelistet.