Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-853-9/7761-88-8
Name der Chemikalie
Silver nitrate
Konzentration
= 1.000
Allgemeine Information
Version
10.0 de
Überarbeitet am
2026-08-18
Produktidentifikator
Silbernitrat PROTEICOLOR ≥99,9 %
CAS-Nr.
7761-88-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119513705-43-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den. Nicht für Produkte verwenden, die für direk-
NOTRUFNUMMERN:
+49/(0)89 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Roth GmbH + Co. KG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H290, H314, H318, H360D, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Katego- Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 2.14 Oxidierende Feststoffe Ox. Sol. 2 H272 2.16 Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische Met. Corr. 1 H290 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1B Skin Corr. 1B H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 3.7 Reproduktionstoxizität 1B Repr. 1B H360D 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) Aquatic Acute 1 H400 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) Aquatic Chronic 1 H410 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltver- schmutzung der Gewässer führen
Gefahrenpiktogramme
GHS03, GHS05, GHS08, GHS09 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen (bei Verschlucken). P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 10 ml
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen (bei Verschlucken) H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Nicht erforderlich
Verhütung
P220 Von Kleidung/brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
Antwort
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen] P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen Nur für gewerbliche Anwender Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort
Gefahr Nicht erforderlich
Sicherheitshinweise
Nicht erforderlich
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 2.14 Oxidierende Feststoffe 2 Ox. Sol. 2 H272 2.16 Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische 1 Met. Corr. 1 H290 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1B Skin Corr. 1B H314 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 3.7 Reproduktionstoxizität 1B Repr. 1B H360D 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) 1 Aquatic Acute 1 H400 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 1 Aquatic Chronic 1 H410 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltver- schmutzung der Gewässer führen.