Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-10-08
Produktidentifikator
PRIMIN
CAS-Nr.
15121-94-5
REACH-Registrierungsnummer
1907/2006
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformation München
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Roth GmbH + Co. KG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312+H332, H312, H317, H332, H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Xn; Sensibilisierend R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302+H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Von Chemikalien gehen grundsätzlich besondere Gefahren aus. Sie sind daher nur von entsprechend geschultem Personal mit der nötigen Sorgfalt zu handhaben.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *