Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
25013-16-5
Name der Chemikalie
tert.-Butylhydroxyanisole (BHA); tert-butyl-4-methoxyphenol
Konzentration
N/A
EC/CAS
246-563-8
Name der Chemikalie
tert.-Butylhydroxyanisole (BHA); tert-butyl-4-methoxyphenol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-01
Produktidentifikator
BUTYLHYDROXYANISOL ROTICHROM Working Standard
CAS-Nr.
25013-16-5
REACH-Registrierungsnummer
1907/2006
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformation München
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Roth GmbH + Co. KG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319, H335, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R22-40: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Xi; Reizend R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
Weitere Informationen
Achtung, noch nicht vollständig geprüfter Stoff
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Von Chemikalien gehen grundsätzlich besondere Gefahren aus. Sie sind daher nur von entsprechend geschultem Personal mit der nötigen Sorgfalt zu handhaben.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar