Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
EC/CAS
75-09-2
Name der Chemikalie
Methylene chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-199-0
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-838-9
Name der Chemikalie
Dichlormethan
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-12-11
Produktidentifikator
Verdünner V 39
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dekorationsmittel oder -hilfsmittel für Glas oder Porzellan
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH
E-Mail-Addresse
info@carl-jaeger.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/ EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: Entfällt. Xn: Gesundheitsschädlich. R40-65: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gesundheitsschäd- lich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. N: Umweltgefährlich. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern länger- fristig schädliche Wirkungen haben. R10-67: Entzündlich. Dämpfe könne Schläfrigkeit und Benommen- heit verursachen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Be- rechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG“ in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes Xn Gesundheitsschädlich. N Umweltgefährlich.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
zur Etikettierung: Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische Dichlor- methan.
R-Sätze
10 Entzündlich. 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern länger- fristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungen- schäden verursachen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern- halten. 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Be- zeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutz- kleidung tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Ver- packung oder Etikett vorzeigen.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.