Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-09-23
Produktidentifikator
Tonmehl WF
REACH-Registrierungsnummer
Ausnahmen
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H372
Causes damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Dieses Produkt enthält alveolengängiges Quarz als Verun- reinigung und ist daher gemäß den in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 definierten Kriterien als STOT RE1 sowie auf Grund des Potenzials zur Bildung luftübertragenen alveo- lengängigen kristallinen Siliziumdioxids als gefährliche Zubereitung gemäß Richtlinie 67/548/EWG eingestuft. Je nach Handhabung und Verwendung (z. B. Schleifen, Trocknen) ist die Bildung luftübertragenen alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids (Quarz-Cristobalit) möglich. Lang andauerndes und/oder intensives Einatmen von alveolen- gängigem kristallinem Siliziumdioxid kann die Staublungen- krankheit (Silikose) verursachen. Hauptsymptome der Sili- kose sind Husten und Atemprobleme/Atemnot. Bei unregel- mäßiger Exposition gegenüber alveolengängigem kristalli- nem Siliziumdioxid sollten geeignete Schutz- und Über- wachungsmaßnahmen vorhanden sein. Die Handhabung des Produktes sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen, um Staubbildung zu vermeiden. Verordnung (EG) 1272/2008. Verordnung EG 1272/2008: Gefahr STOT RE1 H372: Schädigt die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposi- tion durch Einatmen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H372: Schädigt die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.
Sicherheitshinweise
P260: Staub nicht einatmen. P285: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Produkt ist ein anorganischer Stoff und erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII von REACH.