Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
0<x%<25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-17
Produktidentifikator
Thermofix-Kleber
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptation: Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2, H315). Augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2, H319). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbe- dingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar. Erfüllt die Vorschriften 67/548/EWG, 1999/45/EG und deren Adaption: Reizwirkung auf die Haut (Xi, R 38). Augenreizung (Xi, R 36). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfeh- lungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein
Umweltgefahren
Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaption ©
Gefahrenpiktogramme
GHSO07
Signalwort
ACHTUNG.
Weitere Informationen
H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. Thermofix Seite 1 von 8
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichungs- Etikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P302 + P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine ‘sehr besorgniserregenden Stoffe‘ (SVHC) veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) bemäß dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB- Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006. 3.0 ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN