Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-04
Produktidentifikator
Stammlösung
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Einfärbung/Beschichtung für keramische Produkte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für den vorgesehenen Zweck verwenden
NOTRUFNUMMERN:
Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz –
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH
E-Mail-Addresse
info@carl-jaeger.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.