Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-11-02
Produktidentifikator
Lithiumcarbonat
Stoffname
Lithiumcarbonat
CAS-Nr.
554-13-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119516034-53
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industriell Siehe Anlage (Expositionsszenarien)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0 )2624-69194-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH
E-Mail-Addresse
info@carl-jaeger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP]Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Schwere Augenschädigung/-reizung, H319 Kategorie 2
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P-Sätze, die auf dem Etikett aufgeführt sind * P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. * P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. * P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. * P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. * P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. * P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. * P330 - Mund ausspülen. P501 - Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.